Alles über die Bedeutung von Impressum für eine professionelle Website

Die rechtlichen Hinweise einer professionellen Website sind durch das Gesetz für Vertrauen in die digitale Wirtschaft (LCEN) vom 21. Juni 2004 geregelt. Ihr Inhalt wurde durch das Gesetz SREN vom 21. Mai 2024, das den europäischen Digital Services Act in französisches Recht umsetzt, formell überarbeitet.

Die Verpflichtung zur Identifizierung des Herausgebers, die zuvor in Artikel 6-III der LCEN kodifiziert war, steht nun in Artikel 1-2. Welche Informationen sind tatsächlich erforderlich, welche Unterschiede bestehen zwischen den verschiedenen Rechtsformen und welche Sanktionen gelten im Falle eines Verstoßes?

Gesetz SREN von 2024: Was sich in der LCEN für die rechtlichen Hinweise ändert

Die meisten Online-Leitfäden beziehen sich noch auf die LCEN in ihrer Version von 2004. Das Gesetz Nr. 2024-449 vom 21. Mai 2024 (auch als Gesetz SREN bezeichnet) hat mehrere Artikel dieses Textes umstrukturiert. Die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Identifikationsinformationen gilt nun für jede Person, die einen Online-Kommunikationsdienst für die Öffentlichkeit herausgibt, ohne Umsatzschwelle und ohne Unterscheidung zwischen kostenlosen oder kommerziellen Aktivitäten.

Diese Neufassung hat eine direkte Konsequenz: Eine Schaufenster-Website ohne Werbeeinnahmen, ein Vereinsblog oder eine Freelancer-Seite unterliegen dem gleichen Rahmen wie die Website eines großen Unternehmens. Die rechtlichen Hinweise von Constructeurs Responsables veranschaulichen, wie eine professionelle Website diese Informationen gemäß den aktuellen Anforderungen strukturiert.

Nicht-professionelle Herausgeber profitieren von einem eigenen Regime: Sie können sich darauf beschränken, ihre Identitätsdaten ihrem Hosting-Anbieter mitzuteilen, ohne diese öffentlich zu machen. Dieses schützende Regime ist wenig bekannt und betrifft keine kommerziellen Websites.

Webentwickler, der die Konformität der obligatorischen rechtlichen Hinweise auf einer professionellen Website überprüft

Obligatorische rechtliche Hinweise: natürliche Person und juristische Person im Vergleich

Der erforderliche Inhalt variiert je nach Rechtsform des Herausgebers. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Unterschiede zusammen.

Information Natürliche Person (EI, Mikro-Unternehmen) Juristische Person (Gesellschaft)
Identität Name, Vorname, Hinweis “Einzelunternehmer” oder Initialen EI Firmierung, Rechtsform, Höhe des Stammkapitals
Adresse Wohnadresse Sitzadresse
Kontakt E-Mail-Adresse und Telefonnummer E-Mail-Adresse und Telefonnummer
Immatrikulation RCS-Nummer RCS-Nummer
USt-IdNr. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Hosting-Anbieter Name oder Firmierung, Adresse, Telefon Name oder Firmierung, Adresse, Telefon
Regulierte Tätigkeit Name und Adresse der Behörde, die die Genehmigung erteilt hat Name und Adresse der Behörde, die die Genehmigung erteilt hat

Im Gegensatz dazu muss die juristische Person stets ihre Rechtsform und ihr Stammkapital angeben, zwei Elemente, die der Einzelunternehmer nicht angeben muss. Auch die Adresse unterscheidet sich: persönliche Wohnadresse für den einen, Sitzadresse für den anderen.

Besondere Hinweise für Online-Verkaufsseiten

Eine E-Commerce-Website fügt zu diesem Grundgerüst die allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB), die Zahlungsmodalitäten, die Lieferfristen und die Widerrufsbedingungen hinzu. Diese Verpflichtungen fallen unter das Verbraucherschutzgesetz und nicht nur unter die LCEN.

Datenschutz und Cookies auf einer Website

Die rechtlichen Hinweise beschränken sich nicht auf die Identifizierung des Herausgebers. Jede Website, die personenbezogene Daten erhebt, muss den Nutzer über die Zwecke der Verarbeitung informieren, die rechtliche Grundlage, die Empfänger der Daten und die Dauer der Speicherung.

Diese Informationen ergeben sich aus der DSGVO und dem Datenschutzgesetz. Sie müssen auf einer zugänglichen Seite angegeben werden (entweder in einer separaten Datenschutzerklärung oder integriert in die rechtlichen Hinweise).

Für Cookies gliedern sich die Verpflichtungen in mehrere Aspekte:

  • Den Nutzer über den Zweck jedes Cookies vor dessen Setzen informieren (Analytics, gezielte Werbung, funktionale Cookies)
  • Eine ausdrückliche Zustimmung für Cookies einholen, die nicht unbedingt für den Betrieb der Website erforderlich sind
  • Es dem Nutzer ermöglichen, die Zustimmung jederzeit ebenso einfach zu widerrufen, wie sie eingeholt wurde
  • Den Nachweis der erteilten Zustimmung aufbewahren

Das Fehlen eines konformen Cookie-Banners oder die Verwendung von “Dark Patterns” (vorgewählte Kästchen, versteckter “Ablehnen”-Button) kann zu Sanktionen der CNIL führen.

Luftaufnahme eines gedruckten Dokuments mit rechtlichen Hinweisen auf einem Schreibtisch neben einer professionellen Website, die auf einem Computer geöffnet ist

Sanktionen bei fehlenden rechtlichen Hinweisen auf einer Website

Die Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Anzeige der rechtlichen Hinweise wird strafrechtlich verfolgt. Die Geldstrafen können bis zu 75.000 Euro für eine natürliche Person und 375.000 Euro für ein Unternehmen betragen, verbunden mit einer Strafe von bis zu einem Jahr Gefängnis.

Diese Beträge sind nicht theoretisch. Die CNIL und die DGCCRF führen Kontrollen durch, insbesondere auf E-Commerce-Websites und Plattformen, die in großem Umfang personenbezogene Daten erheben.

Geistiges Eigentum: ein häufiges Versäumnis

Die Hinweise zum geistigen Eigentum fehlen oft. Jede Website, die Bilder, Illustrationen oder Fotografien verwendet, muss deren geistiges Eigentum angeben. Für entliehene Texte ist die Genehmigung des Autors oder die Angabe der Quelle obligatorisch.

Das Versäumnis dieser Informationen ist nicht nur mit dem Risiko einer Geldbuße verbunden: Es eröffnet auch den Weg für Klagen wegen Urheberrechtsverletzung vor den Zivilgerichten.

Zugänglichkeit und Aktualisierung der rechtlichen Hinweise einer professionellen Website

Die Seite mit den rechtlichen Hinweisen muss von jeder Seite der Website aus leicht zugänglich sein. Die gängigste Praxis besteht darin, einen Link im Fußbereich (Footer) zu platzieren. Es gibt kein vorgeschriebenes Format, aber die Lesbarkeit hat Vorrang: Eine eigene Seite ist vorzuziehen gegenüber einem Abschnitt, der in den AGB versteckt ist.

Die Neufassung der LCEN durch das Gesetz SREN von 2024 rechtfertigt eine vollständige Überprüfung der bestehenden Hinweise. Eine Website, die vor diesem Datum erstellt wurde, kann auf veraltete gesetzliche Artikel verweisen, was die rechtliche Glaubwürdigkeit des Dokuments beeinträchtigt, ohne dass dies unbedingt einen Verstoß darstellt.

Jede Änderung der Rechtsform, des Sitzes, der USt-IdNr. oder des Hosting-Anbieters erfordert eine sofortige Aktualisierung. Exakte rechtliche Hinweise zum Zeitpunkt der Erstellung der Website bleiben nicht unbegrenzt gültig: Sie spiegeln eine rechtliche Situation zu einem bestimmten Zeitpunkt wider, und diese Situation entwickelt sich weiter.

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